Die Botschaft //
Am 12. Dezember 2008 ist die Schweiz dem Schengenraum beigetreten. Bürgerinnen und Bürger von Drittstaaten, die in der Schweiz wohnhaft sind und eine Aufenthaltsbewilligung (C, B oder L) haben, benötigen für eine Reise in andere Schengenländer für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen kein Visum mehr.
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Für EU/EWR- und EFTA-Bürger besteht eine Registrierungspflicht. Bürger aus anderen Ländern benötigen eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung.
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Staatsbürger aus der Schweiz, Österreich und Deutschland, die in Norwegen einreisen möchten, benötigen einen gültigen Pass oder ID-Karte / Personalausweis.
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