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Schengen

Am 12. Dezember 2008 ist die Schweiz dem Schengenraum beigetreten. Bürgerinnen und Bürger von Drittstaaten, die in der Schweiz wohnhaft sind und eine Aufenthaltsbewilligung (C, B oder L) haben, benötigen für eine Reise in andere Schengenländer für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen kein Visum mehr.

Dies gilt sowohl für Reisen mit dem Auto, Zug oder Flugzeug. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des schweizerischen Bundesamt für Migration www.bfm.admin.ch.


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