Die meisten ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer benötigen eine Arbeitsgenehmigung, wenn sie eine Stelle in Norwegen annehmen wollen. Die Bestimmungen und Richtlinien können vom Herkunftsland und der Art der Arbeit abhängig sein. Einzelheiten hierzu und zu den Modalitäten der Antragstellung finden Sie auf den Internetseiten des Zentralamtes für Ausländerfragen (Utlendingsdirektoratet).
Bitte beachten Sie, dass für Staatsangehörige der EU-, EWR- und EFTA-Staaten besondere Regelungen gelten.
Bei der Stellensuche in Norwegen ist die Behörde für Arbeit und Soziale Sicherheit (NAV) behilflich.