Sprache
Wählen Sie ein Land
Kultur

Das kulturelle Erbe

Das kulturelle Erbe eines Landes umfasst alle Spuren menschlicher Aktivität in der physischen Umwelt. Es stellt unersetzbare Informationsquellen dar in Bezug auf das Leben und die Tätigkeiten der Menschen, sowie hinsichtlich der geschichtlichen Entwicklung von Handwerk, Technik und Kunst. Da Denkmäler, Stätten und Orte sowie das kulturelle Umfeld keine erneuerbaren Ressourcen sind, muss ihre Erhaltung auf einer langfristigen Perspektive gegründet sein. Kulturdenkmäler und Kulturstätten sind für viele Menschen eine Quelle emotionaler und ästhetischer Erfahrungen, und die moderne Gesellschaft kann von der Erhaltung und aktiven Nutzung ihres kulturellen Erbes profitieren.

Das Direktorat für das Kulturerbe ist in Übereinstimmung mit der anzuwendenden Gesetzgebung für die Verwaltung aller archäologischen und architektonischen Denkmäler und Stätten sowie des kulturellen Umfelds verantwortlich. Das Direktorat untersteht dem Umweltministerium und spielt eine zentrale Rolle beim staatlichen Umweltmanagement.

Jeder Bezirk hat eine Dienststelle, die in Verbindung mit der allgemeinen Verwaltung der kulturellen Angelegenheiten für die Erhaltung und den Schutz der Kultur zuständig ist. Die Aufgaben dieser Dienststelle umfassen die Beratung der Bezirksverwaltung in Bezug auf das Management des kulturellen Erbes und sichern die Berücksichtigung der geschützten Denkmäler, Stätten und des kulturellen Umfelds bei Planungsprozessen auf Bezirks- oder Gemeindeebene. In den samischen Gebieten hat das Sámediggi (Samisches Parlament) die gleichen Aufgaben wie die Bezirksdienststelle für das Kulturerbe.

Die Archäologischen Museen verwalten die Ausgrabungen und Untersuchungen archäologischer Denkmäler und Stätten.

Die Meeresmuseen sind für Denkmäler auf dem Grund des Meeres zuständig.

In Übereinstimmung mit den Bestimmungen über das Kulturerbe auf Svalbard, verwaltet das Büro des Gouverneurs den Kulturschutz auf Svalbard.

Der Zweck der Verwaltung des kulturellen Erbes wird im Kulturerbegesetz erläutert, welches festlegt, dass es „als Teil unseres kulturellen Erbes und unserer Identität und als ein Element der übergreifenden Umwelt- und Ressourcenverwaltung“ eine nationale Verantwortung für den Schutz der archäologischen und architektonischen Denkmäler und Stätten sowie des kulturellen Umfelds gibt. Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes kann das Direktorat für das Kulturerbe Gebäude, Gebäudegruppen und Kulturlandschaften unter Schutz stellen. Das Kulturerbegesetz regelt auch das Verhältnis zwischen den Behörden und den Eigentümern geschützter Gebäude und Stätten. Jedoch ist nur ein Bruchteil des norwegischen Kulturerbes auf diese Weise geschützt. Es gibt eine große Anzahl von Gebäuden, Denkmälern und Stätten, die aufgrund ihrer Eigenschaften und ihrer Bedeutung für die angrenzende Umgebung als schützenswert erachtet wurden. Für den Schutz dieser Denkmäler und Stätten können andere Gesetze, wie z.B. das Bau- und Planungsgesetz zur Anwendung kommen. Die beste Methode der Erhaltung besteht jedoch darin, die Eigentümer der Denkmäler und Stätten zu ermutigen, diese einzigartigen Besitztümer unabhängig vom gesetzlichen Schutz zu erhalten.

Diesen Artikel einem Freund senden  
Print version

 Foto: NTNU Info/Rune Petter Ness

Havråtunet, HordalandFoto: Riksantikvaren - Direktoratet for naturforvaltning

Norwegen - die offizielle Seite in der Schweiz / / Contact information
© 2003/2007