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Fakten

Das System der Staatlichen Sozialversicherung

Alle norwegischen Bürger und Personen, die in Norwegen arbeiten, nehmen automatisch am System der Staatlichen Norwegischen Sozialversicherung teil, einem staatlichen Versicherungssystem, das die Mitglieder zu Pensionen berechtigt (z.B. Altersrente, Hinterbliebenenrente, Erwerbsunfähigkeitsrente) sowie zu staatlicher Unterstützung im Zusammenhang mit Industrie-Unfällen, Unfällen und Krankheit, Schwangerschaft, Geburt, allein erziehenden Eltern und Begräbnissen. Gemeinsam mit dem Versicherungssystem der Familienbeihilfe und den Geldleistungen für Eltern von kleinen Kindern (kontantstøtte) umfasst die staatliche Sozialversicherung das wichtigste allgemeine Versicherungssystem in Norwegen.

Zu Ende des Jahres 1999  hatten ca. 1.1 Millionen Menschen Bezüge aus der Sozialversicherung als Hauptquelle ihres Einkommens, darin waren ca. 900.000 Altersrentner eingeschlossen. 1999 betrug der Gesamtbetrag aller ausgezahlten Leistungen der Sozialversicherung NOK 162 Milliarden, was 13.6% des BIP und ungefähr 34.3% des Staatshaushalts entspricht. Die staatliche Sozialversicherung wird aus Beiträgen von Arbeitnehmern, Selbständigen und anderen versicherten Gruppen finanziert sowie aus Beiträgen der Arbeitgeber und aus staatlichen Zuwendungen.

Die staatlichen Sozialdienste kamen zuerst im 18. Jahrhundert auf. Vor dieser Zeit war es die Aufgabe der Familien, der Kirche oder einzelner Gemeinden, sich um die Armen, Schwachen oder Alten zu kümmern. Die Ausweitung der sozialen Dienste und der staatlichen Versicherung sind eng mit dem Prozess der Industrialisierung verbunden. Die Industrie brachte neue Gesundheitsrisiken mit sich, erforderte größere Mobilität und schwächte somit die familiären Bindungen. Gleichzeitig schuf sie jedoch die wirtschaftliche Basis für soziale Reformen. Die Norwegische Unfallversicherung für Fabrikarbeiter aus dem Jahr 1895 wurde schrittweise auch auf andere Berufszweige angewendet und es folgten die Einführung von Krankengeld, Altersversorgung (1936), Arbeitslosengeld (1939), Leistungen bei Berufsunfähigkeit (1960) und Leistungen für Witwen und allein erziehende Mütter (1964). Im Jahr 1967 wurden die vor dem Zweiten Weltkrieg eingeführten Sozialleistungen zur Staatlichen Sozialversicherung zusammengeführt. Die ausbezahlten Leistungen aus dem System sind von der Anzahl der Pensionspunkte abhängig, die jeder Einzelne angesammelt hat.

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Rikshospitalet

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