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Formell betrachtet ist Norwegen eine konstitutionelle Monarchie mit einem parlamentarischen demokratischen Regierungssystem. Demokratisch, weil die Quelle aller politischen Macht und Rechtmäßigkeit gemäß der Verfassung bei den Menschen liegt und alle Bürger am Storting (Norwegische Nationalversammlung) und an den Landes- und Gemeindevertretungen teilhaben können. Parlamentarisch in dem Sinne, dass die Regierung als exekutive Kraft nicht ohne das Vertrauen der legislativen Kraft, des Stortings, regieren kann.
Eine konstitutionelle Monarchie ist es, weil die Regierung, gemäß den Grundsatzartikeln der Verfassung, ihre Befugnis von der exekutiven Macht ableitet, die der König bekleidet.

Sowohl die demokratische Staatsführung als auch die Monarchie wurden in der Verfassung von 1814 festgeschrieben. Der Parlamentarismus wurde 1884 eingeführt. Heutzutage verfügt der König nur über wenig wirkliche politische Macht, aber er erfüllt eine wichtige symbolische Funktion als Staatsoberhaupt und als offizieller Repräsentant der norwegischen Gesellschaft und Wirtschaft. Die Monarchie spielt aber auch eine entscheidende integrative Rolle, die insbesondere in Zeiten nationaler Krisen sichtbar wird. Dies zeigte sich deutlich während des Zweiten Weltkriegs, als König Haakon VII., der sich der Nazi-Invasion von 1940 entgegenstellte, aus Norwegen floh, um aus dem Exil in London gegen die Besatzung zu arbeiten.

Die staatliche Gewalt ist formal zwischen drei Institutionen aufgeteilt: dem Storting (Legislative), der Regierung (Exekutive) und den Gerichten (Judikative). Darüber hinaus wird die öffentliche Verwaltung, dafür bestimmt, den Anforderungen der politischen Körperschaften zu dienen, manchmal als vierte Kraft im Staat angesehen, zumal sie heute eigenständig handelt und Einfluss auf die Gestaltung der Politik ausüben kann. Es existiert auch eine geografische Verteilung politischer Macht auf Staats-, Landes- und Gemeindeebenen.

Die Beteiligung der Menschen am politischen Geschehen findet durch direkte Wahlen und durch die Mitgliedschaft in Organisationen bzw. Verbänden statt. Der durchschnittliche Norweger ist Mitglied in vier Verbänden, und ungefähr 70% der erwachsenen Bevölkerung sind Mitglieder in mindestens einem Verband. Solche Verbände können Einfluss auf Behörden ausüben, indem sie formelle oder informelle Kontakte zur öffentlichen Verwaltung halten. Der enge Kontakt zwischen den ständigen parlamentarischen Ausschüssen, den Ministerien und den Interessensgruppen bedeutet, dass die norwegische Politik auf Teilbereiche, wie z.B. den Industriebereich, den Landwirtschaftsbereich oder den Bildungsbereich ausgerichtet ist.

Die Wahlbeteiligung liegt normalerweise nahe bei 80%. Das allgemeine Wahlrecht wurde für Männer im Jahre 1898 eingeführt, für Frauen im Jahre 1913. Die Volljährigkeit liegt derzeit bei 18 Jahren.

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Foto: (C) Stortingsarkivet / Foto: Teigens fotoatelier AS

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