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Die Regierung und die Ministerien

Die Regierung ist die exekutive Gewalt. Ihre wichtigsten Funktionen sind das Einbringen von Gesetzesvorlagen und Haushaltsentwürfen in den Storting (norwegische Nationalversammlung) und die Ausführung von Beschlüssen durch die Ministerien. Die Regierung wird aus der Mitte des Stortings gebildet und vom Ministerpräsidenten geleitet. Formell ausgedrückt ist es der König, der die Mehrheitspartei bittet, eine Regierung oder eine handlungsfähige Koalition zu bilden.

Regierungsbeschlüsse werden formell jeden Freitag vom König im Staatsrat getroffen (der König billigt die Vorlagen gemeinsam mit dem Staatsrat). Alle königlichen Dekrete müssen vom König unterzeichnet und vom Ministerpräsidenten gegengezeichnet werden.

Sowohl formell als auch tatsächlich hat die Norwegische Regierung, insbesondere der Ministerpräsident, weniger Macht als in anderen westlichen Ländern. Traditionell bekleiden der Ministerpräsident, der Außenminister und der Finanzminister die meist beachteten Regierungspositionen.

Mit dem Anwachsen staatlicher Aufgaben wurde die legislative Gewalt in zunehmendem Maße vom Storting auf die Regierung übertragen und geht oft entlang der Befehlskette bis hin zu den einzelnen Ministerien. Norwegen ist gekennzeichnet durch eine Ministerial-Regierung mit einem politischen Minister oder einer Ministerin an der Spitze des Ministeriums. Am nächsten stehen dem Minister die politisch berufenen Staatssekretäre,
ähnlich wie Staatsminister und politische Berater.

Die Ministerien sind hierarchisch organisiert, mit einem Generalsekretär an der Spitze der Verwaltung, gefolgt von einem Generaldirektor (ekspedisjonssjef) auf Abteilungsebene, einem Abteilungsleiter (avdelingsdirektør) auf Abteilungs- oder Sektionsebene, einem stellvertretenden Abteilungsleiter (underdirektør) auf Sektionsebene, einem Bürochef (byråsjef) auf Bereichsebene, und einer Beamtenschaft, die aus Ratgebern, Sachbearbeitern und Büropersonal verschiedener Dienstgrade besteht.

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