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Der Storting

Der Storting (Norwegische Nationalversammlung) dient seit der Einführung des Parlamentarismus im Jahre 1884 als höchste politische Körperschaft in Norwegen. Die Wahlen zum Storting werden alle vier Jahre abgehalten und die Abgeordnetenmandate  gemäß eines Systems der politischen Vertretung verteilt. Die Regierung wird im Auftrag des Königs aus der Mitte des Stortings gewählt.

Eine Stimmenmehrheit im Storting kann unter Anwendung eines Misstrauensvotums eine Regierung oder einen bestimmten Minister zum Rücktritt veranlassen. Ein Misstrauensantrag kann von jedem Mitglied des Stortings eingebracht werden, oder die Regierung selbst kann die Vertrauensfrage stellen. Für den Fall, dass die Regierung das Gesetz gebrochen oder in Verletzung der Verfassung gehandelt hat, kann sie vom Storting abgesetzt werden. In der Praxis ist dies allerdings selten passiert.

Der Storting übt die formale Kontrolle über die zwei wichtigsten Instrumente der Regierung aus:
Das Erlassen von Gesetzen und die Verabschiedung des nationalen Haushalts. Die meisten Gesetzesvorlagen und Haushaltsentwürfe werden dem Storting von der Regierung vorgelegt. In der Regel brauchen meist nur kleine Veränderungen an den Gesetzesvorlagen vorgenommen zu werden, da die Regierung entweder über eine stützende Stimmenmehrheit im Storting verfügt oder ihre Vorlagen der Stimmenmehrheit im Storting bereits angepasst hat.

Der Storting wacht über die Maßnahmen der Regierung. Die wichtigsten Kontrollinstrumente umfassen das Beantragen von Vertrauensabstimmungen, das Einleiten von Absetzungsverfahren, Überprüfungen durch den Rechnungshof und das System der parlamentarischen Fragestunden und Interpellationen. Während der Fragestunden können die Abgeordneten des Stortings ihre Fragen direkt an die Regierung richten, welche dann vom zuständigen Minister beantwortet werden müssen. Gewöhnlich folgt eine kurze Debatte.

Der Storting setzt sich aus 165 gewählten Abgeordneten zusammen, die alle eine Partei vertreten. Es handelt sich um ein modifiziertes Einkammer-Parlament; während der Ausübung der gesetzgeberischen Funktionen ist es in zwei Kammern geteilt, den Odelsting (3/4) und den Lagting (1/4), wobei beide verhältnismäßig gleiche Machtbefugnisse haben. Gesetzesvorlagen der Regierung werden zunächst dem Odelsting und danach dem Lagting vorgelegt. Staatshaushalte und Änderungsanträge zur Verfassung werden in der Plenarversammlung behandelt. Änderungsanträge zur Verfassung bedürfen einer Zweidrittelmehrheit, ansonsten ist eine einfache Mehrheit ausreichend.

Der Storting wird von einem sechsköpfigen Präsidium geleitet. Die Verhandlungen und die Debatte in der Storting-Kammer spielen bei der Entstehung gegebener Sachverhalte eine tendenziell untergeordnete Rolle. Die meiste Arbeit wird in den ständigen Ausschüssen geleistet, in die die Mehrheit der Änderungsvorschläge zu Gesetzesvorlagen der Regierung eingebracht werden. Zusammen mit den Parteifraktionen stellen die zwölf ständigen Ausschüsse die wichtigsten politischen Gremien des Stortings dar.

Der Storting wird nach Verwaltungsbezirken auf der Basis ihrer proportionalen Vertretung gewählt, d.h. jedem Verwaltungsbezirk wird gemäß seiner Bevölkerungsgröße eine bestimmte Anzahl an Abgeordneten zugeteilt.

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The Storting

Der Storting (Nationalversammlung)Foto: Foto: Oslo Promotion / Gunnar Strøm

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