11.03.2004 :: Die Beantragung eines Visums bei der Botschaft ist grundsätzlich möglich Montag bis Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr ohne Voranmeldung.
Ein Visum kann auch bei den Generalkonsulat in Zürich und Genève eingereicht werden. (Formulare können bei der Botschaft und den Generalkonsulaten bezogen werden)
Bitte legen Sie bei der Antragstellung folgende Originalunterlagen vollständig vor:
- Zwei vollständig ausgefüllte Antragsformulare
- Zwei Photos
- Pass mit freier Seite (muss mindestens 3 Monate über die beantragte Visumdauer hinaus gültig sein)
- Ausländerausweis C,B oder L (muss mindestens 1 Monat über die beantragte Visumdauer hinaus gültig sein)
- Schreiben Ihres Arbeitsgebers, dass Sie in Fester/ ungekündigter Stellung sind
- Schreiben des Arbeitsgebers Ihres Ehegatten, sofern Sie selber nicht arbeiten
- Nachweis über den Krankenversicherungsschutz in den Schengener Staaten
- Nachweis, dass Norwegen Ihr Hauptreiseziel ist
- Hotel- oder Reisebuchung inkl. Zahlungsnachweise
- Einladungsschreiben und Garanti des Gastgeber(s) (erhältlich bei den lokalen Polizeibehörde).
Wenn Ihr Ehegatte Schweizer oder EU-Bürger ist, muss zusätzlich folgendes beigelegt werden:
- Eine Kopie der Heiratsurkunde (in Kopie)
- Eine Kopie des Pass des Ehegatten (in Kopie)
Die Bearbeitungsdauer beträgt mindestens 10 - 14 Arbeitstage, bei hohem Antragsaufkommen (z.B. vor Ostern, Ferienzeiten oder Weinachten) auch länger. Die Gebühr für das Visum ist bei Antragstellung zu entrichten.