Die Übereinkunft zur Schaffung einer Europäischen Wirtschaftszone – die EWR-Übereinkunft – wurde am 1. Januar 1994 in Kraft gesetzt. Nach der Erweiterung am 1.Mai 2004 ist sie anwendbar auf die 25 EU-Staaten und die EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. Die Schweiz ist zwar ein EFTA-Staat, aber kein Teil der EWR.
Die EWR-Übereinkunft umfasst ein gemeinsames Regelwerk für Handels- und Wirtschaftsbeziehungen. In den durch die EWR-Übereinkunft bezeichneten Gebieten haben norwegische Unternehmen und Staatsbürger das Recht auf die gleiche Behandlung wie Unternehmen und Staatsbürger der EU-Staaten in der gesamten Europäischen Wirtschaftszone.
Die EWR-Übereinkunft bezeichnet:
- Teilnahme am Binnenmarkt mit freier Bewegung von Gütern, Dienstleistungen, Personen und Kapital. Das bedeutet, dass ein in einem Land zugelassenes Produkt nach den gemeinsamen Regeln gewöhnlich auch in den anderen 17 Ländern anerkannt werden muss. Werktätige und Studenten aus anderen EWR-Staaten haben das Recht auf gleiche Behandlung wie die Staatsbürger des Gastlandes, einschließlich des Bereichs der Sozialversicherung und der Anerkennung beruflicher Qualifikationen;
- Harmonisierung von Regeln und Auflagen für Güter und Dienstleistungen hinsichtlich Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz sowie Schutz der Konsumenteninteressen;
- Gemeinsame Regeln für Wettbewerb, staatliche Hilfe und Beschaffung öffentlicher Mittel zwecks Sicherung einer ausgeglichenen Grundlage für alle auf dem Binnenmarkt konkurrierenden Unternehmen;
- Ausgedehnte Zusammenarbeit in anderen gesellschaftlichen Bereichen, hauptsächlich bei Forschung, Bildung, Umweltschutz, Verbraucherpolitik, kulturellen Angelegenheiten, Sozialpolitik, Gleichberechtigung der Geschlechter, Tourismus, sowie kleinen und mittelständischen Betrieben.
Die EWR-Übereinkunft erstreckt sich nicht auf die EU-Zollunion oder ihre gemeinsame Handelspolitik mit Nichtmitgliedsstaaten. Die EWR-Staaten sind auch nicht in die gemeinsame Agrarpolitik der EU oder den Binnenmarkt für landwirtschaftliche Erzeugnisse einbezogen. Jedoch wurden Vereinbarungen getroffen, um den Handel mit bestimmten landwirtschaftlichen Erzeugnissen zu vereinfachen. Zuletzt ist auch die gemeinsame Fischereipolitik der EU kein Teil der EWR-Übereinkunft. All das bedeutet, dass die Übereinkunft kein gemeinsames Verwaltungssystem für die Ressourcen darstellt. Sie erlaubt auch nicht den freien Zugang zum Markt, wobei sie für niedrigere Zölle und besseren Marktzugang für eine Anzahl von Fischprodukten sorgt.
Die EWR-Übereinkunft entwickelt sich ständig weiter. Neue EU-Bestimmungen zur Regelung des Binnenmarkts müssen in die norwegische Gesetzgebung eingeflochten werden, sobald sie angenommen sind. Dies geschieht auf der Grundlage von Entscheidungen des EWR Verbindungskomitees, in dem sowohl die EFTA-Länder als auch die EU-Kommission vertreten sind. Alle neuen Regelungen, die im EWR-Verbindungskomitee angenommen werden, müssen in die Gesetzgebung eines jeden Landes aufgenommen werden.
Die EFTA-Aufsichtsbehörde und der EFTA-Gerichtshof müssen sichern, dass die EFTA-Staaten ihren Verpflichtungen gemäß der EWR-Übereinkunft nachkommen.
Seit die EWR-Übereinkunft erstmals in Kraft trat, waren Zuwendungen der EWR EFTA-Staaten für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in den ärmeren EU-Ländern Teil der Übereinkunft. Diese Regelungen wurden mit der Erweiterung der EU und des EWR am 1. Mai 2004 wesentlich ausgedehnt. Norwegen steuert bis 2009 jedes Jahr EUR 226.8 Mio. für Investitionen und Entwicklungsprojekte in den zehn neuen Mitgliedsstaaten sowie Griechenland, Spanien und Portugal bei. Die Mechanismen beruhen auf dem Prinzip der Eigentümerschaft seitens der Begünstigten, d.h. die begünstigten Länder sind für die Einbringung, Entwicklung und Umsetzung der Projekte verantwortlich. Hauptbereiche für die Unterstützung nach den Vergabemechanismen sind Umweltschutz, nachhaltige Entwicklung, das kulturelle Erbe, die Förderung von Bildung und Ausbildung, effektivere Überwachung der Außengrenzen und Stärkung der Justiz, sowie Gesundheit und Kinderbetreuung.
Norwegisches Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten