Die Schengen-Kooperation wurde 1985 von Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, Frankreich und Deutschland gegründet. Die Absicht lag darin, ein von Reisebeschränkungen freies Gebiet zu schaffen, in dem die Grenzkontrollen zwischen den dazugehörenden Ländern abgeschafft und engere Zusammenarbeit bei der grenzübergreifenden Verbrechensbekämpfung eingerichtet wurde. Später wurde die Schengen-Kooperation in die EU-Kooperation eingebaut und umfasst nun alle Staaten der EU mit Ausnahme von Irland und dem Vereinigtem Königreich.
Seit 1954 waren alle nordischen Länder Mitglieder der Nordischen Pass-Union, und Island, Dänemark, Schweden, Finnland und Norwegen formten ein Gebiet ohne Reisebeschränkungen. Als die nordischen EU-Mitglieder Dänemark, Schweden und Finnland der Schengen-Kooperation beitraten, mussten Norwegen und Island eine Übereinkunft mit den Schengen-Staaten eingehen, um die Nordische Pass-Union aufrecht zu erhalten.
1999 schloss Norwegen daher eine Übereinkunft mit der EU über seine Assoziation mit Schengen ab. Diese Übereinkunft berechtigte Norwegen an der Teilnahme zur Beratung neuer Gesetzentwürfe über die Umsetzung, die Anwendung und weitere Entwicklung des Schengen-Abkommens (der Gesamtentwurf aller Übereinkünfte und Gesetze in Verbindung mit dem Schengen-System). Dies ist Norwegens wichtigste Übereinkunft mit der EU, abgesehen von der EEA-Übereinkunft.
Um ein Gebiet mit einer gemeinsamen Außengrenze und keinen inneren Grenzkontrollen zu schaffen, müssen alle beteiligten Länder identische Einreisebestimmungen haben. Das bedeutet zum Beispiel, dass sie gemeinsame Regeln hinsichtlich der Frage benötigen, welche Staatsangehörige aus welchen Drittländern ein Visum vorweisen müssen. Auf der anderen Seite sind im Allgemeinen aber auch Besuchervisa in allen Schengen-Staaten gültig. Darüber hinaus müssen sich alle beteiligten Länder darauf verlassen können, dass die jeweils anderen Länder in der Lage sind, befriedigende Grenzkontrollen durchzuführen. Deshalb beinhaltet das Schengen-Abkommen Regeln zu Grenzkontrollmaßnahmen, wie sie an den Außengrenzen des Schengen-Gebiets umgesetzt werden müssen.
Das Schengen-Abkommen beinhaltet auch die Zusammenarbeit der Polizeibehörden in den beteiligten Ländern. Ein gemeinsames Informationssystem (Schengen Information System, SIS) erlaubt der Polizei in den Schengen-Staaten auf gesuchte Kriminellen sowie auf vermisste Personen oder gestohlenes Eigentum hinzuweisen.
Die EU-Kooperation auf dem Gebiet der Justiz und innerer Angelegenheiten ist schrittweise über die Schengen-Kooperation hinausgewachsen. Der Trend geht zu engerer Zusammenarbeit von Polizei und Anklagebehörden in den verschiedenen Ländern, der Angleichung der Gesetzgebung im Bereich von Zivil- und Strafrecht sowie zu einer gemeinsamen Einwanderungs- und Asylpolitik. Das Schengen-Abkommen bedeutet nicht, dass Norwegen automatisch ein Teil dieser weiteren Zusammenarbeit ist.
Dennoch sieht sich Norwegen den gleichen Herausforderungen gegenüber wie die anderen EU-Mitgliedsstaaten in Hinsicht auf grenzüberschreitende Kriminalität, wie Terrorismus, Drogenschmuggel und Menschenhandel. Somit ist die Schengen-Kooperation für Norwegen der geeignete Rahmen, Themen von gemeinsamem Interesse anzusprechen, die über den Geltungsbereich des Schengen-Abkommens hinausreichen. Norwegen ist auch an der Vereinbarung spezieller Übereinkünfte zur Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen interessiert, sofern dies zweckdienlich ist. Ein Beispiel ist das Kooperationsabkommen, das Norwegen mit Europol, der EU-Strafverfolgungsbehörde, und dem Gemeinschaftsorgan der Anklagehörde in der EU, Eurojust eingegangen ist.
Norwegisches Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten