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Gesellschaft & Politik

Kindergeld

Das erste norwegische Gesetz über das Kindergeld wurde 1946 angenommen. Die Kindergeldregelung wurde eingerichtet, um die Deckung der mit Kindern verbundenen Lebenshaltungskosten zu erleichtern und ist darauf ausgerichtet, eine gerechte Umverteilung zwischen Familien mit Kindern und Familien ohne Kindern zu fördern. Heute ist die Kindergeldregelung das wichtigste Sozialversicherungssystem für Familien mit Kindern.

Das staatlich finanzierte Kindergeld wird von der staatlichen Sozialversicherungsbehörde (trygdeetaten) verwaltet. Alle in Norwegen lebenden Menschen, die Kinder unter 18 Jahren betreuen, sind berechtigt, Kindergeld zu erhalten. Dieses Recht tritt ab dem ersten Monat nach der Geburt oder Adoption eines Kindes in Kraft und endet einen Monat vor dem 18. Geburtstag des Kindes.

Ein ständiger Wohnsitz in Norwegen ist an den Anspruch auf Kindergeld gekoppelt. Familien mit Kindern, die weniger als 12 Monate in Norwegen leben, haben kein Anrecht auf Kindergeld. Familien, die das Kindergeld erhalten und für einen Zeitraum von weniger als 12 Monaten außerhalb Norwegens leben, können für gewöhnlich die Unterstützung für ihre Kinder auch während des Auslandaufenthaltes weiterhin bekommen. Familien, die für einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten im Ausland leben, müssen bestimmte Bedingungen erfüllen, um die Unterstützung für ihre Kinder weiterhin zu beziehen. Das norwegische Parlament hat Verschärfungen beim Anspruch auf Kindergeld während Auslandsaufenthalten verabschiedet. Das Kindergeld wird auch für Kinder gezahlt, die im EWR-Gebiet wohnen, wenn der/die Sorgeberechtigte in Norwegen arbeitet.

Die jeweilige Höhe des Kindergeldsatzes wird vom norwegischen Parlament (Storting) jährlich im Haushalt festgelegt. Im Jahr 2006 lag der monatliche Betrag pro Kind bei NOK 970 (ca. EUR 121). Allein Sorgeberechtigte erhalten Kindergeld für die Anzahl der tatsächlichen eigenen Kinder + 1 Kind. Unter besonderen Voraussetzungen haben allein Sorgeberechtigte von Kindern unter drei Jahren Anspruch auf Zuschläge beim Kindergeld. Für Familien, die in den weit entfernten nördlichen Regionen leben, ist ein regionale Zuschlag verfügbar. Die monatliche Unterstützung für Kinder unterliegt keiner Besteuerung.

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