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Gesellschaft & Politik

Leistungen bei Elternschaft und Adoption

Norwegen hat viele Anstrengungen unternommen, um die Bedingungen für Familien mit kleinen Kindern zu verbessern. Besondere Gewichtung liegt darauf, Eltern die Kombination von Arbeits- und Familienleben zu ermöglichen.

Das System der Leistungsgewährung bei Elternschaft erlaubt den Eltern, während des ersten Lebensjahres ihres Kindes mit ihm zu Hause zu bleiben. Eltern, die ein Kind im Alter von unter 15 Jahren adoptieren, haben im Wesentlichen die gleichen Leistungsanrechte wie diejenigen, die bei Geburt eines Kindes die Leistungen beantragen.

Um Leistungen bei Elternschaft oder Adoption zu erhalten, muss die Mutter während eines Zeitraums von 10 Monaten direkt vor Beginn des Leistungsbezugs mindestens sechs Monate gearbeitet und ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen gehabt haben. Der Vater muss vor Beginn seines Teils des Leistungsbezugs ebenfalls sechs von 10 Monaten vorab gearbeitet und ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen bezogen haben. Das für die Anspruchsberechtigung erforderliche Einkommen muss mindestens der Hälfte des jährlichen sozialversicherungspflichtigen Mindesteinkommens entsprechen, d.h. es musste 2005 mindestens NOK 30.350 (ca. EUR 3.740) betragen haben.

Der Zeitraum des Elternjahrs bei Geburt eines Kindes ist schrittweise ausgeweitet worden. Bei Elternschaft sind für einen Zeitraum von 53 Wochen Leistungen in Höhe von 80% erhältlich oder für einen Zeitraum von 43 Wochen in vollem Umfang. Der Unterstützungszeitraum bei Geburten oder Adoptionen wird ab 1. Juli 2006 um eine Woche verlängert, somit besteht ein Anspruch von 54/44 Wochen bei Geburt und 51/41 Wochen bei Adoption.

Die Eltern können über die Aufteilung der Zeit des bezahlten Elternjahres untereinander selbst entscheiden. Jedoch muss die Mutter drei Wochen der Leistungsperiode vor der Geburt des Kindes in Anspruch nehmen. Wenn sie es nicht tut, verliert sie diese drei Wochen. Die ersten sechs Wochen nach der Geburt sind ebenfalls der Mutter vorbehalten. Fünf Wochen der gesamten Leistungsperiode sind für den Vater reserviert (Vaterschaftsquote). Was die restliche Verfügungszeit angeht, so können die Eltern selbst darüber entscheiden, ob einer von beiden für die Gesamtdauer zu Hause bleibt oder ob sie die Zeit zwischen sich aufteilen.

Die Vaterschaftsquote wurde 1993 eingeführt und betrug damals vier Wochen. Damit wurde beabsichtigt, die Vater-Kind-Beziehung zu stärken und die notwendige Beteiligung des Vaters an der Kindererziehung zu verdeutlichen. Die für den Vaterschaftsurlaub vorgesehenen Wochen sind nicht übertragbar und verfallen, wenn sie nicht vom Vater genutzt werden. Die Vaterschaftsquote wurde ab 1. Juli 2005 bei Geburten und Adoptionen auf fünf Wochen ausgeweitet. Ab 1. Juli 2006 gilt in beiden Fällen eine Vaterschafsquote von sechs Wochen.

Die Leistungen bei Elternschaft und Adoption sind auf der Grundlage des Einkommens desjenigen Elternteils kalkuliert, das den Elternurlaub nimmt. Die Leistungen im Jahr 2005 finden Anwendung bei Einkommen bis zu einer Höhe des sechsfachen sozialversicherungspflichtigen Mindesteinkommens, d.h. von NOK 364.194 (ca. EUR 45.524).

Frauen, die keinen Anspruch auf Leistungen bei Elternschaft oder Adoption haben, erhalten im Jahr 2005 eine Pauschalleistung in Höhe von NOK 33.584 (ca. EUR 4.198). Somit erhalten alle Frauen eine Form von Sozialversicherungsleistung wenn sie ein Kind gebären oder adoptieren.

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