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Gesellschaft & Politik

Geldleistungen für Eltern mit kleinen Kindern

Besondere Geldleistungen wurden eingeführt, um es Eltern leichter zu machen, mehr Zeit mit ihren Kindern zu verbringen und ihnen wirkliche Wahlfreiheit hinsichtlich der Art von Betreuung für ihre Kinder zu geben. Diese Leistungen sind auch dazu gedacht, mehr Ausgewogenheit bei den staatlichen Unterstützungen für Tagesbetreuung herbeizuführen, ungeachtet der individuellen Regelung, die die Eltern für die Betreuung ihrer Kinder getroffen haben.

Die Geldleistungen sind für Kinder im Alter von ein bis drei Jahren vorgesehen, die entweder gar nicht oder nur stundenweise in einer Betreuungseinrichtung angemeldet sind, die einen öffentlichen Zuschuss für den Betrieb erhält. Die Geldleistungen werden gemäß eines durch das norwegische Parlament (Storting) festgesetzten Betrags gewährt. Im Jahr 2006 liegt der volle Betrag bei NOK 3.303 (ca. EUR 413) pro Monat. Der volle Betrag ist nur für solche Kinder vorgesehen, die nicht bei einer öffentlich geförderten Tagesbetreuungseinrichtung angemeldet sind.

Wenn ein Kind offiziell nur stundenweise bei einer öffentlich geförderten Betreuungseinrichtung angemeldet ist, wird gemäß einer Staffelung ein reduzierter Geldbetrag gewährt. Für Kinder, die sich mehr als 33 Stunden pro Woche in einer Tagesbetreuungseinrichtung aufhalten, können keine Geldleistungen erbracht werden. Die Geldleistung wird derjenigen Person gewährt, mit der das Kind dauerhaft zusammen lebt.

Der Leistungsbezieher und das Kind müssen ihren Wohnsitz in Norwegen haben. Norwegen gilt als Wohnsitz eines Kindes, wenn das Kind sich länger als 12 Monate in Norwegen aufgehalten hat oder aufhalten wird. Die Geldleistung (kontantstøtte) wird auch bei einem begrenzten Auslandsaufenthalt weiter gezahlt, wenn dieser den Zeitraum von drei Monaten nicht übersteigt. Die Geldleistungen werden auch für solche Kinder gewährt, die in einem anderen Land des Europäischen Wirtschaftsraums leben und deren Sorgeberechtigte in Norwegen arbeiten.

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