Frauen in Norwegen waren im Erlangen politischen Einflusses weitgehend erfolgreich. Vor dreißig Jahren waren nur 15% der Abgeordneten des Stortings (norwegische Nationalversammlung) Frauen, wohingegen in den letzten Jahren die Zahl zwischen 36% und 39% schwankte. Die vermehrte Gleichheit von Männern und Frauen in der politischen Entscheidungsfindung ist eng mit Bildungs- und Beschäftigungschancen für Frauen verbunden. Jedoch sind Kompetenz, Erfahrung, positive Verhaltensweisen in Bezug auf das Geschlecht und guter Wille an sich nicht genügend. Die Erfahrung zeigt, dass sich die proportionale Verteilung von Frauen in politischen Institutionen nicht erhöhen wird, solange keine zielgerichteten Maßnahmen wie besondere Kampagnen und Geschlechterquoten angewendet werden.
Das System der Geschlechterquoten wurde zuerst bei der Sozialistischen Linkspartei und der Liberalen Partei in den 70er Jahren eingeführt. Heutzutage wenden so gut wie alle großen norwegischen Parteien ein System der Geschlechterquote bei der Kandidatenaufstellung zu Wahlen und der Besetzung von Regierungspositionen an. Diese System ist freiwillig und selbst auferlegt. Norwegen hat keine gesetzlichen Bestimmungen über die Ausgewogenheit der Geschlechter in politischen Parteien oder direkt gewählten Körperschaften.
Ein Quotensystem wurde auch für öffentlich bestellte Komitees, Ausschüsse und Räte eingeführt. Vor dreißig Jahren waren Frauen nur zu 11% in solchen Versammlungen vertreten. Im Jahr 1981 wurden Regelungen in Bezug auf eine vorgeschriebene Geschlechterbalance in öffentlich bestellten Komitees etc. in das Gesetz zur Gleichstellung der Geschlechter eingebracht, und seit 1988 gibt es die Vorschrift, dass jedes Geschlecht zu einem Anteil von mindestens 40% vertreten sein muss. Gemäß der letzten Zusatzverordnung stieg der Anteil der weiblichen Vertreter von 22 Prozent auf stabile 40 Prozent im Jahr 1997.
Im Jahr 1986 berief Ministerpräsidentin Gro Harlem Brundtland eine Regierung mit einer Rekordanzahl von Frauen. Seitdem wurde keine norwegische Regierung mehr mit weniger als 40% Frauen gebildet.
Vertretung der Geschlechter in betrieblichen Ausschüssen
Durchschnittlich 8.5% der Mitglieder in Ausschüssen (Anteilseigner und gewählte Belegschaftsvertreter) privater Aktiengesellschaften in Norwegen sind Frauen (Zahlen vom Juli 2003). In staatseigenen Betrieben liegt die Zahl bei 45.7% (Zahlen vom März 2003).
Seit dem 1. Januar 2004 sind die betriebsrechtlichen Vorschriften im Hinblick auf die Ausschussvertretungen aller staateigenen Unternehmen novelliert. Die Ausschüsse solcher Unternehmen müssen über eine mindestens vierzigprozentige Vertretung beider Geschlechter verfügen. Entsprechende Novellierungen für Aktiengesellschaften im Privatsektor wurden angenommen, doch diese Regelungen kommen nicht zur Anwendung, wenn die erwünschte Geschlechterbalance im Laufe des Jahres 2005 auf freiwilliger Basis erreicht wird. Diese Gesetzgebung wird eine erhöhte Geschlechtergleichheit sowie Demokratie sichern, das Management im Unternehmensbereich stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe fördern.
Diese Gesetzgebung findet bei privaten Gesellschaften mit beschränkter Haftung keine Anwendung. In Norwegen bestehen solche Gesellschaften meist aus kleinen Familienunternehmen, bei denen die Eigentümer natürliche Personen sind und sich selbst vertreten. Die Gesetzgebung zur Geschlechtervertretung ist für diese Art von Unternehmen weniger angemessen. Bei Aktiengesellschaften hingegen sind die Aktienanteile weitflächiger verteilt, und die Geschäftsführung hat weniger den Charakter natürlicher Personen.
Norwegisches Ministerium für Kinder- und Familienangelegenheiten