Der illegale Handel mit Frauen und Kindern ist eine moderne Form der Sklaverei. Jedes Jahr werden viele tausend Frauen und Kinder als Teil eines Handels mit Menschen von einem Land in ein anderes gebracht, oft von Ost- nach West-Europa. Während der Hauptzweck dieses Handels in sexueller Ausbeutung besteht, dient er aber auch als Quelle illegaler Arbeitskräfte. Der illegale Menschenhandel repräsentiert eine verschärfte Form sexueller Gewalt, die mit den Prinzipien der Gleichheit der Geschlechter nicht vereinbar ist. Von Armut betroffene Frauen und Kinder sind im besonderen Maße der Gefahr durch Menschenhändler ausgesetzt, welche von Profitstreben motiviert und meist in organisiertes Verbrechen verstrickt sind. Der Menschenhandel stellt eine gravierende Form des organisierten Verbrechens dar und ist ein grober Verstoß gegen die Menschenrechte.
Im Jahr 2003 setzte Norwegen den ersten Aktionsplan für die Bekämpfung des illegalen Handels mit Frauen und Kindern in Gang. Dieser Aktionsplan enthält Schutz- und Hilfsmaßnahmen für Opfer sowie Maßnahmen zur Verhinderung des Menschenhandels und zur Verfolgung der Organisatoren.
Im Jahr 2002 führte die norwegische Regierung ethische Richtlinien für Staatsbedienstete ein, die den Erwerb und die Annahme sexueller Dienstleistungen verbietet. Der Grund für diesen Beschluss ist das wachsende Problem der internationalen Prostitution und des illegalen Handels mit Frauen und Kindern für sexuelle Zwecke. Die Richtlinien setzen ein deutliches Signal hinsichtlich der ethischen und moralischen Grundsätze, die zu befolgen von norwegischen Staatsbediensteten und leitenden Beamten erwartet wird.
Die Einführung dieser Maßnahmen unterstreicht die Rolle der Staatsregierung, als gutes Beispiel voranzugehen. Auf diese Weise versuchen die Behörden und die Regierung in ihrer Funktion als Arbeitgeber, die Verantwortung für den Schutz der Menschen vor einer herabwürdigenden, einem sexuellen Zweck dienenden Position als Opfer illegalen Menschenhandels zu übernehmen.
Norwegisches Ministerium für Kinder- und Familienangelegenheiten