Bewerber die einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung in Norwegen (Familienzusammenführung, Spezialist/Skilled Worker, Student, Au-Pair, Saisonarbeiter usw.) stellen möchten, müssen folgende Schritte durchführen: Das Antragsformular ausfüllen, die Gebühr für den Antrag entrichten und die Botschaft kontaktieren, um einen Zeitpunkt für das Einreichen der erfordelichen Unterlagen festzusetzen. Es wird weiterhin möglich sein, Anträge in schriftlicher Form abzugeben. Wir möchten allerdings darauf aufmerksam machen, dass Anträge die über das Portal gestellt werden, vorrangig behandelt werden.
Bitte beachten Sie, dass schweizerische Staatsbürger und Bürger anderer EU/EWR/EFTA-Mitgliedstaaten für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu 3 Monaten keine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für Norwegen benötigen. Personen die vorhaben länger als 3 Monate im Land zu bleiben, sind verpflichtet sich bei der örtlichen Polizeidienststelle in Norwegen registrieren zu lassen. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Wie stelle ich einen Antrag?
Wenn Sie das Portal zum ersten Mal verwenden, müssen Sie sich als Benutzer mit Benutzernamen und Passwort registrieren. Der Benutzername und das Passwort darf keine Sonderzeichen wie etwa @, %, &, etc. enthalten. Das Passwort muss aus mindestens 8 Zeichen bestehen und soll darüber hinaus mindestens eine Zahl und einen Großbuchstaben beinhalten (z.B. Zuerich123). Nachdem Sie sich als Benutzer im Portal registriert haben, können Sie mit dem Ausfüllen des Formulars, durch Klick auf den jeweiligen Antrag, beginnen. Im letzten Schritt ist die Gebühr für den Antrag (mittels Visa oder Master Card) zu entrichten. Danach können Sie sich mit der Botschaft in Verbindung setzen um einen Zeitpunkt für das Abgeben der erfordelichen Unterlagen zu vereinbaren.
Wie stelle ich einen Antrag? – Bestehende Benutzer (Personen die das Portal schon einmal verwendet haben)
Antragsteller die das Portal bereits benutzt haben, können sich einfach einloggen, die Angaben des letzten Antrages als Vorlage heranziehen und die Informationen an den neuen Antrag anpassen. Nachdem die Gebühr entrichtet worden ist, kann ein Zeitpunkt für das Abgeben der erforderlichen Unterlagen mit der Botschaft vereinbart werden.
Erforderliche Unterlagen
Um einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung in die Wege leiten zu können, werden einige Unterlagen benötigt. Antragsteller sind dazu verpflichtet die gesamten, für den Antrag erforderlichen Unterlagen, zu Ihrem Termin in die Botschaft mitzubringen. Eine Liste der erforderlichen Unterlagen ist den unten angeführten Links zu entnehmen.
Familienzusammenführung
Spezialist
Skilled Worker
Skilled Jobseekers
Student
Saisonarbeit
Au-Pair
Aufenthaltsgenehmigung für Eltern
Aufenthaltsgenehmigung für Verlobte
Bekanntgabe der Entscheidung
Sobald die Einwanderungsbehörde einen Entschluss gefasst hat, wird die Botschaft davon in Kenntnis gesetzt und übermittelt die Information an den/die Antragsteller/in.
In Fällen in denen der/die Antragsteller/in eine andere Person bevollmächtigt hat (Arbeitgeber, Familienmitglied, Freund, usw.), wird die Person mit der Bevollmächtigung über die Entscheidung informiert, nicht der/die Antragsteller/in selbst.
Bewilligte Anträge
Bewerber, deren Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung bewilligt wurde und die von der Visumpflicht für die Einreise nach Norwegen ausgenommen sind, können einreisen ohne ein Visum beantragen zu müssen. Nach Ankunft in Norwegen muss der/die Bewerber/in sich an die örtliche Polizeidienststelle wenden um eine Bestätigung darüber zu erhalten, dass er/sie eine Aufenthaltsgenehmigung für Norwegen hat.
Bewerber aus visumpflichtigen Ländern hingegen, benötigen ein D-Visum (Gültigkeit: 7 Tage) für die Einreise nach Norwegen. Nachdem ein Zeitpunkt für die Abreise festgelegt wurde, muss sich der/die Bewerber/in an die Botschaft wenden um ein D-Visum zu beantragen. In Norwegen angekommen, muss der/die Antragsteller/in sich - vor Ablauf der Gültigkeit des Visums - an die örtliche Polizeidienststelle wenden, um die oben genannte Bestätigung zu erhalten. Für ein D-Visum ist keine Gebühr zu entrichten.
Negativbescheid
Bewerber die eine negative Rückmeldung hinsichtlich Ihres Antrages auf Aufenthaltsgenehmigung erhalten haben, haben die Möglichkeit ein neuen Antrag in die Wege zu leiten oder können eine Berufung gegen die Entscheidung einlegen. Der Einspruch kann vom Bewerber selbst oder von der bevollmächtigten Person hervorgebracht werden.
Gebühr
Die Gebühr für den Antrag ist elektronisch (mittels Kredit- oder Debitkarte) zu entrichten, nachdem der Antrag online im Portal ausgefüllt wurde. Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag erst dann an die Botschaft übermittelt wird, wenn die Zahlung ordnungsgemäß durchgeführt wurde (normalerweise innerhalb weniger Sekunden). Bewerber (bzw. andere Personen, z.B. Familienangehörige) haben die Möglichkeit mit Visa oder MasterCard zu bezahlen.
Bitte klicken Sie auf folgenden Link um das Portal zu öffen: https://selfservice.udi.no/