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Arbeit und Aufenthalt in Norwegen

Für EU/EWR- und EFTA-Bürger besteht eine Registrierungspflicht. Bürger aus anderen Ländern benötigen eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung.

Wenn Sie ein EU/EWR- oder EFTA-Bürger sind, benötigen Sie keine Aufenthaltsbewilligung mehr für Norwegen. Sie müssen sich aber in Norwegen registrieren lassen. Dies können Sie elektronisch im Internet oder bei der örtlichen Polizei in Norwegen machen. Die nötigen Informationen erhalten Sie auf der Webseite des norwegischen Ausländeramtes.

- Weitere Informationen
- Registrierung


Für Bürger ausserhalb der EU/EWR- und EFTA-Länder gelten die folgenden Regelungen:

- Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung