A | A | A
Wählen Sie Ihr Land >

Eheschliessung in Norwegen

Sie leben nicht in Norwegen, möchten aber dort heiraten? Dann müssen Sie zunächst die Eheschliessungsbedingungen Norwegens und ihres Heimatlandes erfüllen.

Folgende Dokumente werden dazu benötigt:

  • Erklärung des Brautpaares
  • Erklärung der Trauzeugen
  • Ehefähigkeitszeugnis von dem für den Wohnort zuständigen Standesamt in der Schweiz, aus dem hervorgeht, dass keine Einwände gegen die Schliessung einer Ehe in Norwegen bestehen 
  • Geburtsurkunde
  • Kopie des Passes/Ausweises
  • evtl. das Scheidungsurteil, das rechtskräftig unterzeichnet sein muss

In Norwegen muss man sich für eine standesamtliche oder kirchliche Trauung entscheiden, aber man kann nach einer standesamtlichen Trauung auch eine kirchliche Segnung erhalten. Inwieweit eine "nur"-kirchliche Trauung in der Schweiz anerkannt wird, klären Sie bitte mit Ihrem zuständigen Standesamt.
Die Pfarrer der norwegischen Staatskirche oder die Pfarrer/Vorstände einer registrierten Glaubensgemeinde können eine Trauung verweigern, wenn ein Partner nicht der Staatskirche oder der betreffenden Glaubensgemeinschaft, oder wenn keiner von beiden der jeweiligen Gemeinde angehört.
Die obengenannten Formulare und Bescheinigungen müssen mindestens einen Monat vor der geplanten Trauung vorliegen und dem Standesbeamten zur Prüfung der Eheschliessungsbedingungen übersandt werden.
Inwieweit eine Übersetzung Ihrer Papiere bzw. ein Dolmetscher bei der Trauung benötigt wird, sollten Sie direkt mit dem zuständigen Standesbeamten/Pfarrer klären. Terminwünsche etc. müssen ebenfalls direkt vereinbart werden. Die Botschaft kann dabei nicht behilflich sein.

Die nötigen Formulare fordern Sie bitte beim zuständigen Fylkesmann/Standesbeamten in Norwegen an. Eine Auflistung finden Sie unter www.domstol.no - Menüpunkt:  "finn din domstol" "tingrett".