Neue Vorschriften für Reise mit Hunden, Katzen und Frettchen aus EU-/EWR-Ländern nach Norwegen. Die gleichen Regeln gelten auch für folgende Länder: Schweiz, Liechtenstein, Andorra, Island, Monaco, San Marino, Vatikan.
Wenn Sie ein Tier aus einem der oben genannten Länder nach Norwegen mitnehmen wollen, müssen Sie einen Veterinär kontaktieren und dafür sorgen, dass das Tier folgende Anforderungen erfüllt:
- Das Tier muss eine Identifikation/Microchip haben. Tätowierungen werden nur akzeptiert, wenn sie gut lesbar sind und das Tier damit vor dem 3. Juli 2011 versehen worden ist (nach dem 3. Juli 2011 ist ein Microchip erforderlich). Das Tier muss eine Identifizierung haben, bevor es eine Tollwutimpfung erhält. Die Identitätsnummer muss im Veterinärattesten/Pass und allen Originaldokumenten angegeben sein.
- Das Tier muss gemäss den Empfehlungen des Impfstoffproduzenten (das Tier muss mindestens drei Monate alt sein) gegen Tollwut geimpft werden. Bei der Erstimpfung kann das Tier nicht vor dem 21. Tag nach der Impfung eingeführt werden. Wenn die Impfung aufgefrischt wird, gilt diese vom Impfdatum ab als gültig, sofern die neue Impfung vor Ablauf der Gültigkeit der letzten Impfung erfolgt. Die Forderung nach einer Tollwutimpfung gilt auch bei der Einreise aus tollwutfreien Staaten.
- Das Tier muss gegen Bandwurmbefall (Echinococcus multilocularis) mit einem anerkannten Präparat, zum Beispiel mit Praziquantel oder Epsiprantel, behandelt werden. Die Behandlung muss 24 bis 120 Stunden vor der Einreise in Norwegen erfolgen. Die Behandlungen muss im Pass /Veterinärattest tierärztlich bescheinigt werden. Es wird empfohlen, die Behandlung innerhalb von 7 Tagen nach der Einreise in Norwegen zu wiederholen. Dies kann durch den Tierbesitzer erfolgen und muss nicht tierärztlich bescheinigt werden.
- Informationen über den Namen des Tierbesitzers, das Identitätsmerkmal des Tieres, die Tollwutimpfung und die Behandlung gegen Bandwurmbefall müssen in einem Veterinärzertifikat dokumentiert sein, welches von einem öffentlichen Veterinär im Heimatland unterzeichnet sein muss, oder durch einen in der EU anerkannten Pass.
- Beim Passieren der Grenze muss das Tier samt den notwendigen Dokumenten dem Zoll während den Öffnungszeiten zur Kontrolle vorgezeigt werden. Wenn Sie aus der EU, Island, der Schweiz oder Liechtenstein kommen, muss das Tier samt den Dokumenten unaufgefordert beim Zoll (rot) vorgezeigt werden.
- Bei der Einfuhr von Tieren aus anderen Ländern müssen die Tiere beim Passieren der Grenze von der Lebensmittelaufsichtsbehörde untersucht werden. Wenn dies für Sie zutrifft, denken Sie daran, dass Sie die Aufsichtsbehörde mindestens 48 Stunden im voraus über die Zeit und den Ort Ihrer Ankunft informieren müssen.
Diese Vorschriften gelten für die private Einfuhr von weniger als fünf Tieren pro Einreise. Wenn Sie mehr als fünf Tiere mit sich führen wollen, müssen Sie sich nach den Vorschriften der kommerziellen Einfuhr richten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des norwegischen Amtes für Lebensmittelsicherheit
Die Informationen in englischer Sprache finden Sie hier.