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Anträge auf Visum oder Aufenthaltserlaubnis

Letzte Aktualisierung: 20.10.2015 // Wir nehmen Anträge auf Visum und Aufenthaltserlaubnis von Personen mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Schweiz entgegen. Ab dem 9. November nehmen wir auch Anträge von Personen mit rechtmäßigem Aufenthalt in einem anderen Schengenland entgegen.

Ab dem 9. November werden einige der norwegischen Botschaften im Schengen-Gebiet keine Anträge auf Visum und Aufenthaltserlaubnis mehr entgegennehmen. Neun Botschaften innerhalb des Schengen-Gebiets werden weiterhin diese Art von Anträgen entgegennehmen. Die Botschaft in Bern ist eine davon. Die anderen Botschaften sind: Athen, Rom, Madrid, Kopenhagen, Stockholm, Den Haag, Berlin und Reykjavik. Wenn Sie in einem der Länder wohnhaft sind, die eine Botschaft haben, die weiterhin Anträge auf Visum und Aufenthalt entgegennehmen, müssen Sie Ihren Antrag dort stellen.

Wenn Sie in der Schweiz oder in einem der folgenden Schengen-Länder wohnhaft sind, können Sie Ihren Antrag bei uns abgeben:

  • Belgien
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Litauen
  • Lettland
  • Polen
  • Portugal
  • Tschechien
  • Ungarn
  • Österreich

Die Vorgehensweise für die Einreichung eines Antrages auf Visum oder Aufenthaltserlaubnis ist folgendermaßen:

  • Im elektronischen Antragsportal des Norwegischen Zentralamts für Ausländerfragen(Utlendingsdirektoratet, UDI) müssen Sie den Antrag registrieren und die Gebühr bezahlen.
  • Im Antragsportal wählen Sie die Botschaft aus, in der Sie Ihren Antrag stellen werden.
  • Wenn der Antrag registriert ist, müssen Sie die Check-Liste für die Dokumentationen ausdrucken und dafür sorgen, alle Dokumentationen zu beschaffen, die auf der Check-Liste stehen.
  • Der Antrag gilt erst als gestellt, wenn Sie zum vereinbarten Termin in der Botschaft erschienen sind und alle notwendigen Dokumentationen abgegeben haben. Im Falle der Beantragung eines Einreisevisums, müssen bei der Botschaft Fingerabdrücke vorgenommen, und ein Interview durchgeführt werden.