A | A | A
Wählen Sie Ihr Land >

Benötigen Sie ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung?

Staatsangehörige bestimmter Staaten benötigen für eine Reise nach Norwegen ein Visum, wenn sie sich bis zu 90 Tage im Land aufhalten möchten. Für Aufenthalte, die länger als 90 Tage dauern, benötigen alle Ausländer eine Aufenthaltsgenehmigung – unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Wer in Norwegen arbeiten will, benötigt in vielen Fällen auch für einen Aufenthalt von weniger als 90 Tagen eine Aufenthaltsgenehmigung.

Das Norwegische Zentralamt für Ausländerfragen (Utlendingsdirektoratet, UDI) ist für Visumanträge und Anträge auf Aufenthaltsgenehmigung zuständig. Einzelheiten finden Sie auf den Internetseiten des Zentralamtes.

Die für einen Visumantrag bzw. einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung notwendigen Unterlagen können von Land zu Land verschieden sein. Erkundigen Sie sich deshalb bei der norwegischen Auslandsvertretung, wo Sie den Antrag stellen wollen, ob außer den bei UDI aufgeführten Angaben und Nachweisen noch weitere Unterlagen erforderlich sind.

Wenn Sie den Antrag bei einer norwegischen Auslandsvertretung stellen, empfiehlt sich die Registrierung dieses Antrags auf dem UDI-Antragsportal (Application Portal Norway). Über dieses Portal können Sie auch die Antragsgebühr zahlen und einen Termin bei der norwegischen Auslandsvertretung für die Einreichung zusätzlicher Unterlagen vereinbaren.

Sie müssen zum vereinbarten Zeitpunkt persönlich in der norwegischen Auslandsvertretung erscheinen und alle erforderlichen Unterlagen mitbringen. Falls etwas fehlt, müssen Sie einen neuen Termin vereinbaren. Unvollständige Anträge werden nicht entgegengenommen. Die norwegische Auslandsvertretung sendet Ihnen eine Mitteilung, wenn über Ihren Antrag entschieden worden ist.

Alle visumpflichtigen Personen, die in das Schengengebiet (d. h. auch Norwegen) einreisen wollen, müssen eine gültige Krankenversicherung haben. Eine Übersicht über aktuelle Krankenversicherungsgesellschaften finden Sie gegebenenfalls auf den Internetseiten der für Sie zuständigen norwegischen Auslandsvertretung. Ohne eine gültige Versicherung kann kein Visum ausgestellt werden, es sei denn, Sie werden von der Versicherungspflicht befreit. Im Übrigen sollten alle Personen, die nach Norwegen reisen, eine gültige Reise- und Krankenversicherung haben.

Bitte beachten Sie, dass Sie trotz Visum an der Grenze abgewiesen werden können, wenn Sie zum Einreisezeitpunkt die Bedingungen für die Ausstellung des Visums nicht mehr erfüllen. Ein Beispiel ist der fehlende Nachweis bei der Grenzkontrolle, dass Sie über genügend Mittel für den gesamten Aufenthalt in Norwegen verfügen.