Verlängerung der Bewerbungsfrist kann bei besonderen Umständen genehmigt werden.
27.09.2007 :: Ein Weissbuch bezüglich des Tauchens wurde am 9. März 2004 vom norwegischen Parlament genehmigt. Der Wunsch der norwegischen Regierung, jene Taucher anzuerkennen, die in den frühen Jahren der Petroleumindustrie am norwegischen Kontinentalsockel gearbeitet haben, resultierte in eine Resolution die einigen Tauchern individuelle Kompensation zugesteht.
Jene Taucher die in den Jahren 1965-1990 am norwegischen Kontinentalsockel gearbeitet haben und durch diese Arbeit Schaden erlitten haben, sind in der neuen Regelung inkludiert. Die totale Kompensation kann eine Höhe von maximal 2,5 Millionen NOK erreichen. Nur gegenwärtige Mitglieder der norwegischen Sozialversicherung und ehemalige Mitglieder während der oben erwähnten Zeitperiode, sind für eine Kompensation qualifiziert.
Die norwegische Regierung hat einen Ausschuss ernannt um die individuellen Kompensationen zu administrieren. Der Ausschuss steht unter der Leitung des Herrn Richter Stein Husby vom Gericht Kongsberg.
Die Bewerbungsfrist lief am 1. Juli 2006 ab. Eine Verlängerung der Bewerbungsfrist ist jedoch bei besonderen Fällen möglich. Dies muss dem Ausschuss vorgelegt werden. Es wird erwartet, dass der Ausschuss im Frühling 2008 die engültigen Entscheidungen trifft. Deshalb wird dies die letzte Frist sein, um späte Bewerbungen mit in Betrachtung zu nehmen.
Information über die Kompensationsregelung wurde in 2004 gemäss angekündigt. Fragen betreffs Kompensation und/oder Formulare für schriftliche Bewerbungen können an Dykkerkontakten in Nedre Slottsgate 4, N-0157 OSLO gerichtet werden. E-postadresse:
Weitere Anfragen können an den Herrn Richter Stein Husby vom Gericht Kongsberg P.O. Box 454, N-3604 KONGSBERG gerichtet werden. E-postadresse:
Norwegisches Ministerium für Arbeit und Soziale Inklusion